Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

nach § 132 g SGB V

Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (nach § 132g SGB V) bieten wir Gesprächen zu individuelle Vorstellungen über medizinisch-pflegerische Abläufe, das Ausmaß, die Intensität, Möglichkeiten und Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen in der letzten Lebensphase zu entwickeln und mitzuteilen. Wir können dann gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Wünsche berücksichtigt und umgesetzt werden.

Diese Leistung wird allen Bewohnern, die gesetzlich krankenversichertenversichert sind, kostenfrei angeboten. Für privat Versicherte sollte die Kostenerstattung für die Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung im Vorfeld mit den zuständigen Kostenträgern geklärt werden.

  • Was ist mir wichtig im Leben?
  • Was ist mir wichtig am Lebensende?
  • Wer soll für mich entscheiden wenn ich es nicht mehr kann?
  • Wo und wie würde ich gerne sterben?
  • Wie macht das Leben auch mit Einschränkungen für mich Sinn?
  • Was möchte ich gerne regeln?

Ihre Ansprechpartnerin 

Frau Charlotte Bellin, Einrichtungsleitung