aktuelle Informationen: 


 

 

Ab dem 01.03.2023 endet für die Besucher*innen in den stationären Einrichtungen die Testpflicht. 

Aber: es bleibt für alle Besucher*innen des Hauses (auch Therapeuten und Dienstleistern) die Maskenpflicht im öffenltichen Bereich des Hauses.

 

 

Unser neues Einrichtungsbezogenens Schutzkonzept ab dem 01.03.2023 können sie hier einsehen.