
aktuelle Informationen:
Ab dem 01.03.2023 endet für die Besucher*innen in den stationären Einrichtungen die Testpflicht.
Aber: es bleibt für alle Besucher*innen des Hauses (auch Therapeuten und Dienstleistern) die Maskenpflicht im öffenltichen Bereich des Hauses.
Unser neues Einrichtungsbezogenens Schutzkonzept ab dem 01.03.2023 können sie hier einsehen.